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Abbuchungsauftrag
Den Zahlungstermin versäumt? Den Zahlschein irrtümlich weggeworfen? Entscheiden Sie sich für einen Einziehungsauftrag! Ihre Vorteile: > keine Zahlscheingebühr gegenüber einer Bareinzahlung bei Ihrem Kreditinstitut > geringere Buchungsgebühr gegenüber einer Zahlscheinüberweisung > Abbuchung pünktlich zur Fälligkeit der Abgaben > Rückbuchungsmöglichkeit innerhalb von 42 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen Das Formular für den Einziehungsauftrag erhalten Sie hier.
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Förderung E-Fahrzeuge
Zusätzlich zur vom Land Steiermark vergebenen Förderung unterstützt die Gemeinde Attendorf:
– den Ankauf von neuen elektrisch betriebenen PKW oder deren Umbau auf vollelektrischen Betrieb mit einem Betrag von € 1.200,- – der Ankauf von neuen elektrisch betriebenen einspurigen Kraftfahrzeugen oder deren Umbau auf vollelektrischen Betrieb mit einem Betrag von max. € 400.- – der Ankauf von E-Fahrrädern oder das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Motor mit max. € 200.-
Um Förderung können nur natürliche Personen ansuchen, die in der Gemeinde Attendorf ihren Hauptwohnsitz haben. Die geförderten Fahrzeuge dürfen nur ausschließlich privat genutzt werden.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen in Kopie einzureichen: a) Rechnungen sowie Zahlungsbelege b) Nachweis der Förderung des Landes Steiermark
Die Förderung gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2009 und endet mit 31. Dezember 2009. Alle nach diesem Zeitpunkt einlangenden Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
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Antrag Grundsteuerbefreiung
Die Grundsteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Abgabe. Sie wird vom Wert des Grundbesitzes erhoben und ist zu je einem Viertel am 15.2., 15.5., 15.8. und am 15.11. fällig. Abweichend davon wird die Grundsteuer am 15.5. mit ihrem Jahresbeitrag fällig, wenn diese Euro 75,00 nicht übersteigt.
Bei der Errichtung von Wohnungen (Klein- und Mittelwohnungen) durch Neubauten, Auf-, Zu-, Umbauten wird – bei der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen - eine zeitliche Befreiung von der Grundsteuer gewährt. Die Dauer der Befreiung beträgt 20 Jahre.
Anbei finden Sie das Ansuchen um Grundsteuerbefreiung samt Erläuterung.
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Privatschadensausweis
Privatschadensausweis für Personen, die an Ihrem Eigentum Unwetterschäden erlitten haben.
Der Privatschadensausweis wird von der Gemeinde zur Bezirkshauptmannschaft, die die Schadensschätzung und den Abgleich mit der Versicherung veranlasst, an die zuständige Fachabteilung weiterleitet, wo die Beihilfensumme berechnet und ausbezahlt wird.
Weiterführende Informationen unter: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/938766/DE/ |
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Antrag Förderung Alternativenergien
Die Gemeinde Attendorf unterstützt und fördert den Einsatz alternativer Energien. Details entnehmen Sie dem beileigenden Antrag. Zur Beantragung der Förderung kommen Sie bitte mit dem ausgefüllten Förderantrag und den dazugehörigen Rechnungen ins Gemeindeamt. |
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weitere Formulare finden Sie unter: www.attendorf.gv.at/amtshelfer
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