|
|
Förderungen der Gemeinde Attendorf - NEU ab 2011
Der Gemeinderat der Gemeinde Attendorf hat folgende Förderungen Beschlossen: |
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
Förderanträge, Richtlinien und Infoblätter für Biomasseheizungen, Solarthermie, Photovoltaikanlagen und Elektrofahrzeugen des Landes Steiermark
Unter folgendem Link
www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/53472786/DE/
finden Sie die aktuellen Förderungsformulare für Direktförderungen von Biomasseheizungen, Solarthermie, Photovoltaikanlagen und Elektrofahrzeugen des Landes Steiermark. |
|
|
| |
|
|
|
Abbuchungsauftrag
Den Zahlungstermin versäumt? Den Zahlschein irrtümlich weggeworfen? Entscheiden Sie sich für einen Einziehungsauftrag! Ihre Vorteile: > keine Zahlscheingebühr gegenüber einer Bareinzahlung bei Ihrem Kreditinstitut > geringere Buchungsgebühr gegenüber einer Zahlscheinüberweisung > Abbuchung pünktlich zur Fälligkeit der Abgaben > Rückbuchungsmöglichkeit innerhalb von 42 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen Das Formular für den Einziehungsauftrag erhalten Sie hier.
|
|
|
| |
|
|
|
Antrag Grundsteuerbefreiung
Die Grundsteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Abgabe. Sie wird vom Wert des Grundbesitzes erhoben und ist zu je einem Viertel am 15.2., 15.5., 15.8. und am 15.11. fällig. Abweichend davon wird die Grundsteuer am 15.5. mit ihrem Jahresbeitrag fällig, wenn diese Euro 75,00 nicht übersteigt.
Bei der Errichtung von Wohnungen (Klein- und Mittelwohnungen) durch Neubauten, Auf-, Zu-, Umbauten wird – bei der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen - eine zeitliche Befreiung von der Grundsteuer gewährt. Die Dauer der Befreiung beträgt 20 Jahre.
Anbei finden Sie das Ansuchen um Grundsteuerbefreiung samt Erläuterung.
|
|
|
| |
|
|
|
weitere Formulare finden Sie unter: www.attendorf.gv.at/amtshelfer
|
|
|
| |
|